Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in einem europäischen Land, in dem Deutsch Amtssprache ist. Dies umfasst Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Belgien.
Für die German Stevie Awards 2026 sind alle Leistungen und Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Datum der Nominierung abgeschlossen wurden, teilnahmeberechtigt. Nominierungen sollten ausschließlich Leistungen und Erfolge aus diesem Zeitraum beschreiben. Nominierungen, die bereits bei den German Stevie Awards 2025 ausgezeichnet wurden, können für 2026 erneut eingereicht werden, sofern sie in anderen Kategorien als im Vorjahr erfolgen.
Nominierungen für Videos, Publikationen, Live-Veranstaltungen und andere Medien sind zulässig, sofern sie erstmals nach dem 1. Januar 2024 stattfanden oder veröffentlicht wurden. Für Nominierungen in den Kategorien Website und App gibt es kein.
Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Beiträgen in jeder der offiziellen Kategorien einreichen.
